Irgendwie ist ein gewisser Neid schon verständlich. Da erfüllen deutsche Erotikseiten-Anbieter viele Auflagen, verbergen die erotischen Inhalte ihrer Seiten hinter Altersverifizierungen und dann kommt YouPorn und agiert ohne all diese Auflagen: YouPorn kennt keine Altersverifizierung. Ein Dorn im Auge war YouPorn beispielsweise dem deutschen Erotikanbieter “Kirchberg Logistik“; also schrieb das Unternehmen Abmahnungen an Internetprovider in Deutschland, berief sich dabei auf den Jugendschutz und forderte die Provider dazu auf, den Zugang zu Seiten wie YouPorn zu sperren. Der Provider Arcor reagierte darauf und sperrte den Zugriff auf YouPorn tatsächlich für alle Kunden, die über einen Arcor – Anschluss ins Netz der Netze gelangten. Das Ganze hatte aber einen gravierenden Nachteil: Die Sperrung bewirkte, dass gleichzeitig der Zugriff auf andere Seiten im Internet ohne jeden pornografischen Inhalt ebenfalls unmöglich wurde. Also hob Arcor die Sperre schnell wieder auf, was Kirchberg Logistik erneut auf den Plan rief. Das Unternehmen beantragte am 19. Oktober 2007 erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Arcor beim Landgericht Frankfurt (Main) und Arcor hatte den Zugang zu Seiten wie YouPorn erneut zu sperren.
Andere Internetprovider blieben davon jedoch unbeeindruckt. Sie gewährten ihren Kunden weiterhin Zugriff auf Seiten wie YouPorn, sodass Arcor allein auf weiter Flur blieb. Der einzige zu bleiben, der den Zugriff auf YouPorn sperren muss, erschien Arcor verständlicherweise nicht besonders vorteilhaft zu sein. Im Verlauf dieser ganzen Geschichte gab es weitere Gerichtsurteile: Kirchberg Logistik versuchte auch für den Provider KielNET eine einstweilige Verfügung durchzusetzen. Das Landgericht Kiel entschied jedoch anders als die Frankfurter Kollegen. Es stellte sich auf den Standpunkt, dass Internetprovider nicht für den Inhalt von Seiten, die durch den von ihnen angebotenen Internetzugang aufgerufen werden, verantwortlich sind, und folglich auch keinen Seitenzugriff sperren müssen. Etwas später urteilte das Landgericht Düsseldorf ähnlich, als es um eine einstweilige Verfügung gegen den Provider Tele2 ging. Beide Anbieter — Tele2 und KielNET — mussten den Zugang zu YouPorn also nicht sperren. Das wiederum führte zum Protest der Verantwortlichen bei Arcor. Schließlich bedeutete es einen gravierenden Nachteil für das Unternehmen, eigenen Kunden den Zugriff auf Seiten wie YouPorn verwehren zu müssen, während andere Provider diese Einschränkung nicht auferlegt bekamen.
Als witzigen Protest zu verstehen, ist der Antrag auf einstweilige Verfügung, den der über18.de Geschäftsführer Tobias Huch eingereicht hatte. Er forderte, dass Arcor in Zukunft auch den Zugriff auf Google sperren müsse, da Google ebenfalls Möglichkeiten bietet, an pornografisches Material ohne Altersfreigabe heranzukommen. Der Antrag wurde abgelehnt. Im Februar 2008 wurde schließlich auch die einstweilige Verfügung für Arcor aufgehoben; der Anbieter konnte seinen Kunden damit wieder den Zugriff auf YouPorn ermöglichen und tat dies prompt. Seither können die Kunden aller Internetprovider in Deutschland wieder YouPorn besuchen. Google Deutschland allerdings indiziert YouPorn seit April 2007 nicht mehr. Manchmal jedoch bleiben Seiten dennoch erfolgreich, selbst wenn sie von Google ignoriert werden… YouPorn ist dafür ein sehr gutes Beispiel.